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Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung 2G

09.11.2021

Die mit 08.11.2021 in Kraft tretende Verschärfung der 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:

Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit gültigen 2G-Nachweis (geimpft, genesen) betreten werden.

2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt. Bis 6. Dezember gibt es eine Übergangsfrist. Bis dahin gilt auch einmalig geimpft in Verbindung mit einem PCR-Test als 2G-Nachweis.

Für geimpfte Personen gilt:

  • Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:
    • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 360 Tage. Ab 6.12. nur noch für 270 Tage.
  • Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson)
    • Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Das gilt bis inklusive 2. Jänner 2022,  spätestens dann muss die Auffrischungs-Impfung erfolgt sein.
    • Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 360 Tage gültig.

Für genesene Personen gilt:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Tag der Impfung.

Kinder:

  • Für Kinder von 6-11 Jahren gilt die 3G-Regel, PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Der vollständig geklebte “Ninja-Pass“ gilt auch über das Wochenende.
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen , PCR-getestet), PCR-Tests gelten 48 Stunden.  
  • Nach Ende der Schulpflicht (laut Gesetz ab dem 16. Lebensjahr) gilt für Jugendliche die 2G-Regel.


Mit dem sogenannten Grünen Pass können Sie bestätigen, dass Sie getestet, geimpft oder genesen sind. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Nachweis mit individuellem QR-Code, den Sie digital, in der Grüner-Pass-App oder in ausgedruckter Form vorweisen können.

Bitte halten Sie für Kontrollen immer einen gültigen Lichtbildausweis bereit.


Quellen:

  • https://coronavirus.wien.gv.at/oeffentliches-leben/#SozialesLeben_q1
  • https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
  • https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_459/BGBLA_20…

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