Am Freitag, den 01.04.2022 um 16:30 sind alle Kinder zur Dance Party (Hip Hop, Zumba, etc....) eingeladen.
Mit viel Spaß wird Sabrina mit euch eine Stunde abtanzen.
Bitte um Anmeldung unter info@wat20.at
Ort: Gymsaal Hopsagasse 5
Uhrzeit: 16:30-17:25 (jeden ersten Freitag im Monat)
Liebe Mitglieder des WAT20,
wir planen monatlich einen 2 stündigen WORKSHOP Rock the Billy
Die Kombination aus Boogie Woogie, Rock´n Roll, Swing und Jazzabilly sorgt dafür, dass Training Spaß macht und für jeden geeignet ist. Du kommst ordentlich ins Schwitzen und die fröhliche Musik zeichnet dir trotz Anstrengung ein Lächeln ins Gesicht.
Wann: Freitag, 08.04.2022 von 15:30 -17:25
Wo: Gymnastiksaal Hopsagasse 5
Die 12—jährige Kara Fronek schoss nach ihrem vorjährigen Wiener U12-Landesmeistertitel im Doppel und dem Finaleinzug im Einzel zum Jahreswechsel durch den Finaleinzug im Tennis-Europe-Event der (höchsten) Kategorie 1 in Paris den Vogel ab. Betreut von ihrem „Touring Coach“ (auch das gibt es!) Daniel Curupis standen u.a. die italienische Staatsmeisterin U12 sowie die Creme-de-la-Creme der europäischen U12-Mädchen auf der Abschussliste.
Wir dürfen ab Montag 13.12.2021 wieder mit Sportprogramm und Jahresprogramm starten!
Sportstätten dürfen zur kontaktlosen Sportausübung nur mit gültigen 2G-Nachweis (geimpft, genesen) betreten werden.
G´sund bleiben und kommt wieder zum Sport
Euer Team des WAT20
Quellen:
- https://www.askoewat.wien/de/askoe-wat-wien/wat/boxnewsshow8-oeffnungsschritte-im-sport-ab-12.-dezember-2021
- https://coronavirus.wien.gv.at/oeffentliches-leben/#SozialesLeben_q1
- https://coronavirus.wien.gv.at/neue-corona-regeln/
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_537/BGBLA_2021_II_537.html
Liebe Mitglieder,
gerade wurde ein bundesweiter Lockdown vom 22.11. bis inklusive 12.12.2021 verkündet.
Das bedeutet für unser Jahresprogramm und unsere Kinderkurse leider eine Zwangspause.
Ab Mo, den 22.11.2021 werden wir unser Sportprogramm wieder über Zoom ausstrahlen.
Die Links zu den gebuchten Kursen folgen per Email.
G´sund bleiben
Euer Team des WAT20
Die mit 08.11.2021 in Kraft tretende Verschärfung der 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung bringt folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit gültigen 2G-Nachweis (geimpft, genesen) betreten werden.
2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt. Bis 6. Dezember gibt es eine Übergangsfrist. Bis dahin gilt auch einmalig geimpft in Verbindung mit einem PCR-Test als 2G-Nachweis.
Für geimpfte Personen gilt:
- Bei Impfstoffen mit 2 Teilimpfungen:
- Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 360 Tage. Ab 6.12. nur noch für 270 Tage.
- Impfstoffe mit einer Impfung (zum Beispiel Johnson & Johnson)
- Ab dem 22. Tag nach der Impfung gilt der Impfnachweis für 270 Tage. Das gilt bis inklusive 2. Jänner 2022, spätestens dann muss die Auffrischungs-Impfung erfolgt sein.
- Nach einer weiteren Impfung (Auffrischungsimpfung) ist der Impfnachweis für 360 Tage gültig.
Für genesene Personen gilt:
- Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
- Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 270 Tage lang ab dem Tag der Impfung.
Kinder:
- Für Kinder von 6-11 Jahren gilt die 3G-Regel, PCR-Tests 72 Stunden und Antigen-Tests 48 Stunden. Der vollständig geklebte “Ninja-Pass“ gilt auch über das Wochenende.
- Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen , PCR-getestet), PCR-Tests gelten 48 Stunden.
- Nach Ende der Schulpflicht (laut Gesetz ab dem 16. Lebensjahr) gilt für Jugendliche die 2G-Regel.